Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, den 30. Dezember 2010

Pressemitteilung 51/2010

Fünf Jahre Informationsfreiheitsgesetz des Bundes

Am 1. Januar 2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft getreten.

Hierzu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:

Das Informationsfreiheitsgesetz markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz, zu mehr bürgerschaftlicher Beteiligung und zu einem dadurch auch in seiner Legitimität gestärkten Gemeinwesen. Das Gesetz setzt auf mündige Bürgerinnen und Bürger, denen grundsätzlich der volle Zugang zu staatlichen Informationen eröffnet ist, damit sie mitreden und ihre bürgerschaftlichen Mitwirkungsrechte effektiv wahrnehmen können. Das Prinzip „Auskunft auf Antrag“ allein reicht in Zeiten von Wikileaks und Stuttgart 21 aber nicht aus. Die digitale Informationsgesellschaft hat ein Recht auf proaktive Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden.

Am 1. Januar 2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft getreten.

Hierzu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:

Das Informationsfreiheitsgesetz markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz, zu mehr bürgerschaftlicher Beteiligung und zu einem dadurch auch in seiner Legitimität gestärkten Gemeinwesen. Das Gesetz setzt auf mündige Bürgerinnen und Bürger, denen grundsätzlich der volle Zugang zu staatlichen Informationen eröffnet ist, damit sie mitreden und ihre bürgerschaftlichen Mitwirkungsrechte effektiv wahrnehmen können. Das Prinzip „Auskunft auf Antrag“ allein reicht in Zeiten von Wikileaks und Stuttgart 21 aber nicht aus. Die digitale Informationsgesellschaft hat ein Recht auf proaktive Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden.

Schaar kritisiert, dass zu viele Anträge unter Hinweis auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder andere Ausnahmetatbestände verweigert würden. Auch drohe der Zugang zur Information oftmals zu einer unendlichen Geschichte zu werden, da die gesetzliche Frist von einem Monat häufig nicht eingehalten werde.

Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt jedermann einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden unabhängig von der Beteiligung an einem Verwaltungsverfahren. Die Bürgerinnen und Bürger müssen auch kein berechtigtes Interesse für den Informationszugang darlegen.

Der Bundesbeauftragte berät und kontrolliert die Bundesregierung und die Bundesbehörden bei der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes. Er berichtet hierüber dem Deutschen Bundestag. Der aktuelle Tätigkeitsbericht informiert über die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes in den Jahren 2008 und 2009.