Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 23. Mai 2011

Pressemitteilung 15/2011

Keine Verschlechterung des Beschäftigtendatenschutzes!

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Innenausschusses zum Beschäftigtendatenschutz warnt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar vor Abstrichen am Beschäftigtendatenschutz.

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Innenausschusses zum Beschäftigtendatenschutz warnt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar vor Abstrichen am Beschäftigtendatenschutz.

Schaar: Schon der Regierungsentwurf weist - neben einigen Verbesserungen - deutliche Schwächen auf. So würde es mehr und nicht weniger 'offene' Videoüberwachung am Arbeitsplatz geben. Die Durchrasterung von Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von Pflichtverletzungen und Straftaten wäre auch ohne besonderen Anlass zulässig und die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen in laufenden Beschäftigungsverhältnissen wäre eher möglich als heute. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Wenn - wie jetzt aus Regierungskreisen und von Arbeitgebervertretern gefordert - die vorgesehenen Regelungen noch weiter abgeschwächt würden, wäre es vielleicht sogar besser, auf ein solches Gesetz zu verzichten, das mehr und nicht weniger Überwachung am Arbeitsplatz ermöglichen würde.

Schaar erinnerte daran, dass der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP Verbesserungen des Datenschutzes für Beschäftigte und eine Verringerung der Überwachung am Arbeitsplatz vorsieht.

Schaar: Die Bürgerinnen und Bürger werden genau registrieren, ob dieses Versprechen eingelöst wird."