Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/ Berlin, 18. Januar 2011

Pressemitteilung 01/2011

De-Mail: Bundesdatenschutzbeauftragter veröffentlicht Kriterienkatalog

Heute veröffentlicht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einen vorläufigen Kriterienkatalog für den Datenschutz-Nachweis von De-Mail-Diensten.

Heute veröffentlicht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einen vorläufigen Kriterienkatalog für den Datenschutz-Nachweis von De-Mail-Diensten.

Im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens haben De-Mail-Diensteanbieter nachzuweisen, dass die durch sie angebotenen Dienste hohe Anforderungen an die Sicherheit und den Datenschutz erfüllen. Der Kriterienkatalog soll Planungssicherheit für die Anbieter von De-Mail-Diensten bieten und dient als Grundlage für die notwendigen Prüfgutachten für die Zertifizierung.

Dieser Katalog mit den De-Mail-spezifischen Anforderungen für den Datenschutznachweis

* bietet Gutachtern im Rahmen des Prozesses der Zertifikatsvergabe ein auf den De-Mail-Dienst zugeschnittenes Anforderungsprofil,
* dient als Grundlage für die Beauftragung entsprechender Prüfstellen und
* schafft Transparenz über die wesentlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen, die alle De-Mail-Anbieter erfüllen müssen.

Der Kriterienkatalog basiert auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung von De-Mail-Diensten. Er soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens finalisiert werden.