Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 01. Juli 2011

Pressemitteilung 22/2011

Schaar: Organspenderausweis in der elektronischen Gesundheitskarte speichern!

In der Diskussion um die Neuregelung der Vorschriften zur Organspende schlägt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, vor, die Bereitschaft zur Organspende in der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern:

In der Diskussion um die Neuregelung der Vorschriften zur Organspende schlägt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, vor, die Bereitschaft zur Organspende in der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern:

Die elektronische Gesundheitskarte hat gegenüber anderen denkbaren Lösungen den Vorteil, dass die sensible Information über die Bereitschaft zur Organspende verschlüsselt gespeichert werden kann. In Notfallsituationen würden Ärzte und Sanitäter sofort erfahren, ob jemand ein Organspender ist. Eine zentrale Datenbank wäre damit genauso überflüssig wie ein von jedermann lesbarer Ausweis, der bei Verlust missbraucht werden könnte.

Der von den Gesundheitsministern der Länder vorgestellte Entwurf sieht vor, dass künftig jeder Bundesbürger entscheiden soll, ob er nach seinem Tod ein Organ spenden will. Drei Antworten sollen möglich sein: Man kann sich mit einer Transplantation einverstanden erklären, ihr widersprechen oder angeben, dass man sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden wolle. Noch offen ist, welche Behörde die Bürger nach ihrer Entscheidung fragen soll.

Schaar weiter: Einen zentralen Vorteil der eGK sehe ich auch darin, dass nicht etwa Meldebehörden die Bürgerinnen und Bürger nach ihrer höchstpersönlichen Entscheidung fragen müssten, sondern dies durch die Krankenkassen bei der Ausstellung der eGK erfolgen kann. Voraussetzung wäre aber natürlich eine entsprechende gesetzliche Änderung der Vorschriften der eGK.