Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Bonn/Berlin, 28. September 2011

Pressemitteilung 32/2011

Schaar: Das Bundesverfassungsgericht ist ein verlässlicher Garant des Datenschutzes!

Aus Anlass des 60-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts würdigt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar die herausragende Rolle des höchsten deutschen Gerichts bei der Entwicklung und Verteidigung des Datenschutzes.

Aus Anlass des 60-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts würdigt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar die herausragende Rolle des höchsten deutschen Gerichts bei der Entwicklung und Verteidigung des Datenschutzes.


Peter Schaar: „Ohne das Bundesverfassungsgericht wäre es um den Datenschutz in Deutschland sehr viel schlechter bestellt. Angesichts sich schnell ändernder Bedingungen der Informationstechnologie hat das Gericht in einer Vielzahl von Entscheidungen den Persönlichkeitsschutz gestärkt. Dafür gebührt ihm Dank.“


Bereits 1983 hatte das Gericht im „Volkszählungsurteil“ das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entwickelt und damit maßgeblich das Datenschutzrecht in Deutschland und Europa geprägt. 2008 hat es in seinem Urteil zur Online-Durchsuchung den grundrechtlichen Schutz auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erstreckt.


Immer wieder hat das Gericht in weiteren bedeutenden Urteilen die Privatsphäre, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis gestärkt und einen Kernbereich privater Lebensgestaltung definiert, der absolut geschützt ist. Zu nennen sind insbesondere die Entscheidungen zur

  • Überwachung des Telekommunikationsverkehrs vom Juli 1999,
  • akustischen Wohnraumüberwachung vom März 2004,
  • präventiven Telekommunikationsüberwachung vom Juli 2005,
  • Rasterfahndung vom April 2006 sowie zur
  • Vorratsdatenspeicherung vom März 2010.