Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 27. Oktober 2011

Pressemitteilung 35/2011

Schaar zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes : Datenschutz in der Telekommunikation bleibt ohne Rettungsschirm

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat die vom Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des Telekommunikationsgesetzes als unzureichend kritisiert.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat die vom Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des Telekommunikationsgesetzes als unzureichend kritisiert.

„Leider wurde es versäumt, notwendige Änderungen im Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen. Insbesondere die sogenannte „Cookie-Regelung“ wurde – obwohl es sich hierbei um eine zwingend umzusetzende europäische Vorgabe handelt – vom Gesetzgeber ignoriert. Dabei wird in Kauf genommen, dass weiterhin ohne Einwilligung der Betroffenen umfangreiche Persönlichkeitsprofile erstellt werden“, so Schaar.

Die „Cookie-Regelung“ sieht vor, dass Nutzer künftig ihre explizite Einwilligung erklären müssen, bevor langfristige Cookies oder andere technische Mittel, mit denen das Surfverhalten von Internetnutzern verfolgt werden kann, auf deren Endgeräten gespeichert werden.

Des Weiteren bemängelt Schaar, dass die Befristung der Speicherdauer von Telekommunikationsverkehrsdaten zur Abrechnung zwischen verschiedenen Telekommunikationsdiensteunternehmen (sogenannte Intercarrier-Abrechnung) ohne Begründung in letzter Sekunde wieder aus dem Entwurf gestrichen wurde.

Schaar: „Hier hätte ein Schlupfloch geschlossen werden müssen, das es Unternehmen ermöglicht, Daten sogar länger zu speichern, als es bei der Vorratsdatenspeicherung erlaubt war. Eine Frist bei der Abrechnung zwischen unterschiedlichen Netzbetreibern ist auch deshalb dringend erforderlich, um eine Angleichung an die sonstigen gesetzlich vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten für Verkehrsdaten herzustellen, für die konsequent Höchstspeicherfristen vorgesehen sind.“

Schließlich äußert der Bundesdatenschutzbeauftragte sein Unverständnis über das Versäumnis des Gesetzgebers, gesetzlich festzulegen, welche Behörde Bußgelder gegen Telekommunikationsunternehmen verhängen kann, die gegen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verstoßen.

Schaar sagte: „Seit Jahren streiten Ministerien darüber, wer für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig ist, wenn Telekommunikationsunternehmen gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Es ist ein unhaltbarer Zustand, wenn derartige Verstöße deshalb weiterhin ungeahndet bleiben.“

Im Hinblick auf die europarechtlichen Vorgaben zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte angeregt, die gegenwärtig herrschende Rechtsunsicherheit endlich zu beenden und ihm die Zuständigkeit zu übertragen.