Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Pressemitteilung 37/2011

Internationale Datenschutzkonferenz setzt starkes Signal für mehr Datenschutz im Internet

Die 33. Internationale Datenschutzkonferenz, die vom 2. bis 3. November in Mexiko-Stadt stattfand, fasste einen Beschluss zur Gewährleistung des Datenschutzes bei der anstehenden Umstellung auf den neuen Internetstandard IPv6. Dazu äußerte sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar.

Unter dem Motto „Datenschutz im globalen Zeitalter“ tagte die 33. Internationale Datenschutzkonferenz vom 2. bis 3. November in Mexiko-Stadt, an der Datenschutzaufsichtsbehörden aus aller Welt teilnahmen, darunter auch – erstmalig als Vollmitglied – die US-amerikanische Federal Trade Commission. Die Konferenz fasste einen Beschluss zur Gewährleistung des Datenschutzes bei der anstehenden Umstellung auf den neuen Internetstandard IPv6. Dazu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar:

„Die Internationale Datenschutzkonferenz sendet mit ihrem einstimmigen Beschluss eine starke Botschaft an die Anbieter von Internetdiensten und an die Hersteller von Hard- und Software. Angesichts der zunehmenden Registrierung des Nutzungsverhaltens und der Profilbildung müssen bei der Umstellung auf den neuen Standard die Möglichkeiten für einen datenschutzgerechten Einsatz von IPv6 gewährleistet werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass etwa die Hersteller von Smartphone-Software überwiegend die weltweite eindeutige Hardware-Kennung der Geräte als Bestandteil der IP-Adresse verwenden. Sie nehmen damit billigend in Kauf, dass das Verhalten der Nutzer individuell zugeordnet werden kann.“

Das neue Internetprotokoll Version 6 (IPv6) könnte zu einem Autokennzeichen für jeden Internetnutzer werden. Wer sich aber ständig mit demselben Kennzeichen im Netz bewegt, kann sehr leicht und dauerhaft verfolgt und wiedererkannt werden. Um die Wiedererkennung und Nachverfolgung im Netz weltweit zu minimieren, hat die Internationale Datenschutzkonferenz nun grenzüberschreitende Anforderungen an die Umstellung auf das neue Internetprotokoll benannt.

Wie diese Anforderungen auf nationaler Ebene von den Betreibern umgesetzt werden können, soll auch Gegenstand eines Symposiums sein, das der Bundesbeauftragte in Kooperation mit dem Museum für Kommunikation am 22. November 2011 durchführt.

Alle Ergebnisse der 33. Internationalen Datenschutzkonferenz, darunter eine Entschließung zum datenschutzkonformen Handeln nach Naturkatastrophen, finden Sie hier.