Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/ Berlin, 28. November 2011

Pressemitteilung 38/2011

Entschließung der Informationsfreiheitsbeauftragten
Informationsfreiheit ins Grundgesetz und in die Landesverfassungen

Auf ihrer 23. Konferenz verabschiedeten die Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland heute eine Entschließung zur Informationsfreiheit. Die Konferenz fand unter Vorsitz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit statt.

Entschließung der Informationsfreiheitsbeauftragten

Informationsfreiheit ins Grundgesetz und in die Landesverfassungen

Demokratie und Rechtsstaat können sich nur dort wirklich entfalten, wo auch die Entscheidungsgrundlagen staatlichen Handelns offen gelegt werden. Bund und Länder müssen ihre Bemühungen weiter verstärken, für mehr Transparenz staatlichen Handelns zu sorgen. Eine verfassungsrechtliche Verankerung der Informationsfreiheit ist geboten.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland tritt dafür ein, den Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen in das Grundgesetz und in die Landesverfassungen – sofern noch nicht geschehen – aufzunehmen. Staatliche Stellen müssen die ihnen vorliegenden Informationen grundsätzlich öffentlich zugänglich machen.