Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, den 26. Januar 2011

Pressemitteilung 3/2011

Schaar: Immer mehr Bürger wollen wissen, was mit ihren Daten passiert!

Die Zahl der schriftlichen Beschwerden und Anfragen beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat sich in den vergangenen fünf Jahren nahezu verdreifacht. Sie steigt von 2.449 Anfragen im Jahr 2005 auf 6.087 im Jahr 2010. Insgesamt wandten sich in diesem Zeitraum rund 24.000 Bürgerinnen und Bürger schriftlich an den BfDI. Hinzu kommen jährlich rund 7.000 Anrufe. Dies ergab eine dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar vorgelegte interne Statistik.

Die Zahl der schriftlichen Beschwerden und Anfragen beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat sich in den vergangenen fünf Jahren nahezu verdreifacht. Sie steigt von 2.449 Anfragen im Jahr 2005 auf 6.087 im Jahr 2010. Insgesamt wandten sich in diesem Zeitraum rund 24.000 Bürgerinnen und Bürger schriftlich an den BfDI. Hinzu kommen jährlich rund 7.000 Anrufe. Dies ergab eine dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar vorgelegte interne Statistik.

Peter Schaar: Die steigenden Zahlen belegen das zunehmende Interesse der Bürgerinnen und Bürger, was mit Ihren Daten passiert – sei es bei privaten oder öffentlichen Stellen. Ich finde es gut, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von den Menschen auch eingefordert wird. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen sie dabei im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten.

Jedermann kann sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Einrichtungen der Länder wenden, wenn er der Auffassung ist, dass beim Umgang mit personenbezogenen Daten sein Persönlichkeitsrecht nicht hinreichend beachtet wurde. Der BfDI geht auch Beschwerden gegen Bundesbehörden nach, die ihren Verpflichtungen zum Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht nachkommen.

Zur Verbesserung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit berät der BfDI die Bürgerinnen und Bürger und wirkt bei Gesetzgebungsverfahren durch Empfehlungen, Gutachten und Berichte mit. Schließlich setzt sich der Bundesbeauftragte in nationalen, europäischen und internationalen Gremien, Konferenzen und Arbeitskreisen für Verbesserungen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit ein.