Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 8. Dezember 2011

Pressemitteilung 40/2011

ELENA-Daten werden gelöscht

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat den Datenbankhauptschlüssel des Verfahrens zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) gelöscht. Nur mit diesem digitalen Schlüssel war der Zugriff auf die verschlüsselt gespeicherten Entgeltdaten von mehr als 35 Millionen Arbeitnehmern möglich.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat den Datenbankhauptschlüssel des Verfahrens zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) gelöscht. Nur mit diesem digitalen Schlüssel war der Zugriff auf die verschlüsselt gespeicherten Entgeltdaten von mehr als 35 Millionen Arbeitnehmern möglich.

Unter Beteiligung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik wurde der Datenbankhauptschlüssel gelöscht. Die als Träger des digitalen Schlüssels verwendeten Chipkarten wurden überschrieben und werden geschreddert. Damit ist nach dem Stand der Technik sichergestellt, dass niemand mehr auf die ELENA-Datenbank zugreifen kann.

Schaar hierzu: Der erste Schritt auf dem Weg zur endgültigen Löschung aller ELENA-Datensätze ist nun getan. Ich werde darauf achten, dass im Rahmen des nun folgenden komplexen Löschprozesses sämtliche in der Datenbank sowie in anderen Verfahrenskomponenten gespeicherten personenbezogenen Daten aus dem ELENA-Verfahren vollständig gelöscht werden.

Seit Januar 2010 waren alle Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen von ELENA Entgeltdaten ihrer Mitarbeiter an die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtete Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit der Löschung des von ihm verwalteten Datenbankhauptschlüssels seiner Pflicht aus dem am 3. Dezember 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises nachgekommen. Das Gesetz verpflichtet die beteiligten Institutionen zur unverzüglichen Löschung aller im Zusammenhang mit dem ELENA-Verfahren entstandenen Daten und hebt die Meldepflicht der Arbeitgeber auf. Seit dem 5. Dezember 2011 nimmt die ZSS keine Meldungen der Arbeitgeber für das ELENA-Verfahren mehr an.

In den kommenden Wochen soll die endgültige Löschung aller weiteren im Rahmen des ELENA-Verfahrens angefallenen personenbezogenen Daten folgen.