Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, den 24. Februar 2011

Pressemitteilung 9/2011

Regierungsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz noch verbesserungsfähig

Anlässlich der ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes plädiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, für weitere Verbesserungen.

Anlässlich der ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes plädiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, für weitere Verbesserungen.

Peter Schaar: Auch wenn der Gesetzentwurf Arbeitnehmern und Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Beschäftigtendaten bringt, etwa bei der Bewerberrecherche in sozialen Netzwerken, sehe ich deutlichen Verbesserungsbedarf. So sehe ich es kritisch, dass das Verbot verdeckter Videoüberwachung mit der Ausweitung der offenen Videoüberwachung einhergeht. Für zu weitgehend und ungenau halte ich auch die Regelung für medizinische Untersuchungen im Arbeitsleben. Angesichts der Sensibilität von Gesundheitsdaten muss deren Nutzungsmöglichkeit noch erheblich eingegrenzt werden. Ich halte es für ein falsches Signal, den Beschäftigten ein Beschwerderecht gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden nur dann einzuräumen, wenn sie sich vorher an ihren Arbeitgeber gewandt haben. Die Beschäftigten müssen sich bei Datenschutzverstößen jederzeit – und nicht erst nach erfolgloser Erörterung mit dem Vorgesetzten – an ihre Datenschutzaufsichtsbehörde wenden können, ohne Benachteiligungen befürchten zu müssen.