Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 18. Januar 2012

Pressemitteilung 1/2012

Weiterhin Kritik an gemeinsamer Datei von Polizei und Nachrichtendiensten

Zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar:

Zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar:

Auch und gerade beim Kampf gegen Feinde der Demokratie müssen rechtstaatliche Grundsätze gewahrt bleiben. Ich begrüße es deshalb, dass die Bundesregierung eine Befristung sowie eine qualifizierte Evaluierung vorgesehen hat und auf die ursprünglich angekündigten Grundrechtseingriffe verzichten will, die ich in den Ressortberatungen besonders kritisch bewertet habe, insbesondere die generelle Verlängerung von Speicherungsfristen und umfassende unspezifische Recherchemöglichkeiten in den von Sicherheitsbehörden geführten Dateien.

Meine grundsätzlichen Bedenken gegen die – mit der neuen Datei fortgesetzte – immer intensivere informationstechnische Zusammenführung von Polizei und Nachrichtendiensten sind dadurch aber nicht ausgeräumt. Die Aufarbeitung des Versagens der Sicherheitsbehörden bei der Aufdeckung rechtsterroristischer Aktivitäten hat gerade erst begonnen. Die bisher bekannt gewordenen Fakten deuten darauf hin, dass Sicherheitsbehörden fatalen Fehleinschätzungen erlegen waren und die Defizite vor allem beim Gesetzesvollzug bestanden. Vollzugsdefizite, zum Beispiel aufgrund der Nichtbeachtung geltender Gesetze, können aber nicht durch neue Gesetze behoben werden. Wenn Sicherheitsbehörden keinerlei Anhaltspunkte sehen, dass eine Mordserie rechtsextremistisch motiviert ist, hilft auch die neue Datei nicht weiter.

Die aktuelle Befassung wäre zudem ein guter Anlass, die überfällige umfassende Überprüfung der Vorschriften zur Datenübermittlung zwischen den Nachrichtendiensten und Polizeibehörden einzuleiten. Leider ist die Bundesregierung meiner entsprechenden Anregung nicht gefolgt.