Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 22. August 2012

Pressemitteilung 15/2012

Bundesdatenschutzbeauftragter setzt sich für Schutz der Gesundheitsdaten in klinischen Krebsregistern ein

Anlässlich des Beschlusses des Bundeskabinetts zur Vorlage eines Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister plädiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar für eine datenschutzgerechte Nutzung der bei der Krebsfrüherkennung anfallenden Gesundheitsdaten.

Peter Schaar: Die frühzeitige Erkennung und die Verbesserung der Behandlung von Krebserkrankungen halte ich für außerordentlich wichtig. Die Nutzung der bei der Krebsfrüherkennung und bei Krebserkrankungen angefallenen Gesundheitsdaten zu diesen Zwecken ist datenschutzgerecht möglich. Der von der Bundesregierung heute beschlossene Gesetzentwurf bietet hierfür gute Voraussetzungen, insbesondere durch die vorgesehene Verwendung von Pseudonymen und das Widerspruchsrecht der Betroffenen bei der Weitergabe von Daten zu Forschungszwecken und zur Qualitätskontrolle. Ich werde bei der weiteren Ausgestaltung des Verfahrens darauf achten, dass den hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen wird.

Bereits bei den Beratungen zum Gesetzentwurf wurde der Bundesdatenschutzbeauftragte beteiligt und Datenschutzbelange im Wesentlichen berücksichtigt. So wurde unter anderem festgelegt, dass die Krankenversichertennummer regelmäßig nur in pseudonymisierter Form genutzt werden darf. Wichtige datenschutzrechtliche Fragen sind allerdings auf ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, dem sogenannten Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der vom Bundesdatenschutzbeauftragten beraten wird, übertragen worden. Dazu gehört auch die zentrale Frage, in welcher Form die Pseudonymisierung zu erfolgen hat.