Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Bonn/Berlin, 15. Oktober 2012

Pressemitteilung 21/2012

Deutsche und kanadische Datenschutzbehörden schaffen Grundlage für verstärkte Zusammenarbeit

Heute haben Jennifer Stoddart, die Datenschutzbeauftragte von Kanada (Privacy Commissioner of Canada), und Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Deutschland, eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet, um ihre gegenseitige Zusammenarbeit in der grenzüberschreitenden Datenschutzaufsicht zu stärken.

Heute haben Jennifer Stoddart, die Datenschutzbeauftragte von Kanada (Privacy Commissioner of Canada), und Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Deutschland, eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet, um ihre gegenseitige Zusammenarbeit in der grenzüberschreitenden Datenschutzaufsicht zu stärken.

Jennifer Stoddart erklärt: Deutschland hat den beneidenswerten Ruf, eine Führungsrolle beim Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten einzunehmen. Ich freue mich sehr, in Berlin zu sein, um diese wichtige Vereinbarung für die Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen unseren Behörden zu unterzeichnen. In einer Welt, in der Fragen des Datenschutzes keine Landesgrenzen kennen, müssen wir zur Sicherstellung unserer gemeinsamen Interessen zusammenarbeiten.

Peter Schaar: Weil sich personenbezogene Daten per Mausklick in andere Länder und Erdteile transferieren lassen, müssen auch wir Datenschützer international besser zusammenarbeiten. Mit der heutigen Vereinbarung haben wir eine gemeinsame Grundlage für eine engere Zusammenarbeit der kanadischen und deutschen Behörden geschaffen. Damit wird es möglich, datenschutzrechtliche Aufsichtsmaßnahmen bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung besser zu koordinieren und das Vorgehen unserer Behörden im Einzelfall aufeinander abzustimmen. Gerne bin ich daher Gastgeber der Unterzeichnung dieses Dokumentes mit meiner verehrten Kollegin.

Die Vereinbarung sieht vor, dass beide Datenschutzbehörden im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit Informationen austauschen und sich über wichtige Ereignisse oder Beschwerden gegenseitig unterrichten. In konkreten Fällen können - anders als bisher - auch koordinierte datenschutzrechtliche Aufsichtsverfahren beider Behörden stattfinden, um den Schutz der Betroffenen unabhängig vom Ort der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Die kanadischen und deutschen Datenschützer streben an, die Kooperation mit weiteren Datenschutzbehörden in aller Welt auszubauen. So wird sich die Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre, die vom 23. Oktober bis 24. Oktober 2012 in Uruguay stattfindet, mit dem Ausbau entsprechender Kooperationsstrukturen beschäftigen.