Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Bonn/Berlin, 28. November 2012

Pressemitteilung /2012

Informationsfreiheit braucht Mitstreiter!

Die 25. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten tagte in Mainz.

Anlässlich des Abschlusses der 25. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland stellt der Vorsitzende, der Informationsfreiheitsbeauftragte Rheinland-Pfalz Edgar Wagner fest:

Anlässlich des Abschlusses der 25. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland stellt der Vorsitzende, der Informationsfreiheitsbeauftragte Rheinland-Pfalz Edgar Wagner fest:

Die Informationsfreiheit benötigt als ein vergleichsweise neues Recht in Deutschland viele Mitstreiter. Der lange Weg zum transparenten Staat kann nur dann erfolgreich beschritten werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger von ihren Informationsrechten erfahren und davon Gebrauch machen, Die Informationsfreiheit benötigt als ein vergleichsweise neues Recht in Deutschland viele Mitstreiter. Der lange Weg zum transparenten Staat kann nur dann erfolgreich beschritten werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger von ihren Informationsrechten erfahren und davon Gebrauch machen, wenn die Regierungen das Ziel des transparenten Staates zu ihrem eigenen Ziel machen und wenn die Verwaltungen hieran aktiv mitwirken. Wir brauchen dazu eine breite öffentliche Debatte, eine Informationskampagne auf allen Ebenen.wenn die Regierungen das Ziel des transparenten Staates zu ihrem eigenen Ziel machen und wenn die Verwaltungen hieran aktiv mitwirken. Wir brauchen dazu eine breite öffentliche Debatte, eine Informationskampagne auf allen Ebenen.

Im Mittelpunkt der Konferenz standen zwei Entschließungen zu den Themen Veröffentlichungspflicht für Krankenhaushygienedaten sowie zur verstärkten Transparenz in Parlamenten. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland fordert alle Verantwortlichen, insbesondere den Bundes- und die Landesgesetzgeber auf, für mehr Transparenz bei Krankenhaushygienedaten zu sorgen. Dazu gehören auch standardisierte und weitreichende Melde- und Veröffentlichungspflichten sowie die Erweiterung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Auch die Veröffentlichung dieser Daten im Internet würde die nötige Transparenz fördern. Das Vertrauen der Bevölkerung in das deutsche Gesundheitssystem, insbesondere in unsere Krankenhäuser, hat im Laufe der letzten Jahre abgenommen. Dies ist auch auf eine verbreitete Intransparenz zurückzuführen. Zwar gibt es aktuell durchaus Bemühungen, vermehrt Informationen über die Hygienebedingungen in einzelnen Krankenhäusern zu veröffentlichen, diese Ansätze stehen aber noch am Anfang. Die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Krankenhaus können die Patientinnen und Patienten nur dann verantwortlich treffen, wenn ihnen alle relevanten Parameter zur Verfügung stehen; dazu gehören auch die jeweiligen Hygienedaten und ihre Umsetzung in den einzelnen Kliniken. Die Informationsfreiheitsbeauftragten sehen Handlungsbedarf insbesondere bei der Offenlegung von Einkünften der Abgeordneten, wobei möglichen Besonderheiten des Mandats, besonders bei Teilzeit-Parlamenten, Rechnung getragen werden sollte. Die Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern nähmen zwar die Parlamente von den für sonstige öffentliche Stellen bestehenden Transparenzpflichten aus, dennoch sollten die Parlamente von Bund und Ländern Vorreiter in Sachen Transparenz werden. In welchem Umfange Transparenz herzustellen ist, ist eine Frage des verfassungsrechtlich gebundenen, gesetzgeberischen Ermessens. Darüber hinaus halten es die Informationsfreiheitsbeauftragten – soweit dies in den Parlamenten noch nicht umgesetzt wurde – für erforderlich, die Veröffentlichung von Parlamentsmaterialien einschließlich der wissenschaftlichen Ausarbeitungen von Parlamentsdiensten und die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen zu verstärken. Auch der Zugang zu Informationen über Beschaffungen, Reisen, Sachausgaben und sonstige kostenträchtige Vorhaben der Parlamente und ihrer Ausschüsse sollte erleichtert werden.

Weiteres Thema der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten waren die Perspektiven der Informationsfreiheit und der Open Data-Strategie. Die Konferenz wird bis zu ihrer nächsten Frühjahrssitzung Open Data Leitlinien für die Regierungen und Parlamente entwickeln. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten tagt zweimal jährlich unter wechselndem Vorsitz der Informationsfreiheitsbeauftragten bei Bund und Ländern. Die Konferenzergebnisse werden als Entschließungen veröffentlicht.

Informationsfreiheit regelt den Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen und die Einsicht in deren Verwaltungsvorgänge. Damit sollen Vertrauen in Staat und Verwaltung geschaffen und das Verwaltungshandeln transparent gemacht werden. Die Informationsfreiheitsbeauftragten beraten Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche Stellen in Fragen des Informationszugangs zu öffentlichen Dokumenten.