Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 23. November 2012

Pressemitteilung 26/2012

Bundesdatenschutzbeauftragter wird erneuten Probe-Einsatz von Körperscannern kritisch begleiten

Anlässlich der heutigen Aufnahme eines erneuten Probebetriebs von Körperscannern auf dem Frankfurter Flughafen fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.

Anlässlich der heutigen Aufnahme eines erneuten Probebetriebs von Körperscannern auf dem Frankfurter Flughafen fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.

Peter Schaar: Ich begrüße es, dass die Teilnahme am Probebetrieb von Körperscannern für jeden Passagier freiwillig sein soll. Beim Einsatz dieser Technologie muss sichergestellt sein, dass weder Körperkonturen noch Geschlechtsmerkmale, künstliche Körperteile oder medizinische Hilfsmittel angezeigt werden. Auch dürfen die beim Einsatz des Körperscanners erhobenen Daten nicht über den Scanvorgang hinaus gespeichert oder übertragen werden. Diesen Anforderungen hatte sich das Bundesinnenministerium während der ersten Erprobung des Körperscanners angeschlossen. Ich werde den Probebetrieb kritisch begleiten und die Einhaltung der entsprechenden Zusagen des Bundesinnenministeriums überprüfen.

Ein erster Probebetrieb der Bundespolizei am Flughafen Hamburg wurde nach zehnmonatiger Testphase am 31. Juli 2011 aufgrund einer zu hohen Fehleranfälligkeit der Geräte beendet.