Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Pressemitteilung /2012

Keine Zustimmung des Bundesrates zum neuen Melderecht
Melderecht datenschutzkonform gestalten!

Der Bundesrat hat auf seiner 900. Sitzung am 21. September 2012 dem Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) nicht zugestimmt, sondern beschlossen, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verlangen.

Der Bundesrat hat auf seiner 900. Sitzung am 21. September 2012 dem Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) nicht zugestimmt, sondern beschlossen, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verlangen.

Presse-Information der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder 2012:

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert den Bundesrat auf, dem vom Deutschen Bundestag am 28. Juni 2012 beschlossenen Gesetzentwurf für ein neues Melderecht nicht zuzustimmen. Das neue Melderecht weist erhebliche datenschutzrechtliche Defizite auf.

Bei den Meldedaten handelt es sich um Pflichtangaben, die die Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat machen müssen. Dies verpflichtet den Staat zu besonderer Sorgfalt bei der Verwendung, insbesondere wenn die Daten an Dritte weitergegeben werden sollen. Die Datenschutzbeauftragten fordern daher die konsequente Berücksichtigung des Datenschutzes im Melderecht: Einfache Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels bedürfen ausnahmslos der Einwilligung der Meldepflichtigen. Auch sollen Bürgerinnen und Bürger bei sonstigen einfachen Melderegisterauskünften widersprechen können. Dies gilt auch für den Online-Abruf der Meldedaten, bei dem ein bisher geltendes Widerspruchsrecht im Gesetzentwurf gestrichen wurde. Eine nicht zu rechtfertigende Vorratsdatenspeicherung stellt die Hotelmeldepflicht dar. Auch die Wiedereinführung der erst vor wenigen Jahren abgeschafften Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung des Mieters ist nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten überflüssig.

Entschließungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder stellen abgestimmte Haltungen der Datenschützer des Bundes und der Länder in Fragen aus Technik, Wirtschaft oder Recht dar.