Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 6. September 2012

Pressemitteilung 17/2012

Schaar: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes jetzt fortentwickeln

Anlässlich seines 2. Symposiums zur Informationsfreiheit fordert der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit Peter Schaar von der Bundesregierung mehr Courage bei der Fortentwicklung der Informationsfreiheit.

Anlässlich seines 2. Symposiums zur Informationsfreiheit fordert der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit Peter Schaar von der Bundesregierung mehr Courage bei der Fortentwicklung der Informationsfreiheit.

Peter Schaar: „Staatliche Stellen müssen im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verpflichtet werden, amtliche Informationen elektronisch zugänglich zu machen. Mir reicht es nicht aus, wenn die Verwaltungen Informationen auf Antrag herausgeben. Das Informationszugangsrecht der Bürgerinnen und Bürger bedeutet heutzutage auch, dass staatliche Stellen Informationen von sich aus ins Netz stellen. Viele Regierungsvertreter halten Sonntagsreden über Transparenz, im behördlichen Alltag ist diese Botschaft aber noch nicht angekommen.“

Aktuell sieht § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes lediglich vor, dass Organisations- und Aktenpläne in elektronischer Form allgemein zugänglich gemacht werden müssen. Oftmals werden nicht einmal diese Pflichtinformationen ins Netz gestellt.

Auf dem zweitägigen Symposium zur Informationsfreiheit diskutieren Gäste aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung in Berlin über aktuelle Fragen der Informationsfreiheit. Dazu gehört eine kürzlich veröffentlichte Gesetzesevaluation, das am 6. Oktober 2012 in Kraft tretende Hamburger Transparenzgesetz genauso wie jüngste Entwicklungen im Bereich des Open Government Data.