Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 29. Januar 2013

Pressemitteilung 03/2013

Schaar zum Vermittlungsausschuss: Weitergabe von Meldedaten nur mit Einwilligung

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar appelliert an den heute tagenden Vermittlungsausschuss, die Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger im Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens zu stärken.

Peter Schaar: "Meldedaten sollten zukünftig nur noch mit Einwilligung des Meldepflichtigen zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels weitergegeben werden. Bei den Meldedaten handelt es sich um Pflichtangaben, die die Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat machen müssen. Gerade bei der Weitergabe von Meldedaten zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels ist es nicht nur fair, sondern rechtlich auch erforderlich, dass der Betroffene entscheidet, was mit seinen Daten passiert. Eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtslage muss ausgeschlossen werden. Deshalb trete ich dafür ein, das Widerspruchsrecht für den Online-Abruf bei einfachen Melderegistern beizubehalten und nicht – wie vom Bundestag im letzten Sommer beschlossen – abzuschaffen. Zudem sollte die Hotelmeldepflicht sowie die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung des Mieters aus dem aktuellen Gesetzentwurf gestrichen werden.“

Zusammen mit den Landesdatenschutzbeauftragten setzt sich der Bundesdatenschutzbeauftragte für Verbesserungen, etwa durch eine Stärkung der Einwilligungserfordernisse und striktere Zweckbindungsregelungen, ein. Die Forderungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens finden Sie hier.