Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 29. Mai 2013

Pressemitteilung 09/2013

E-Government-Gesetz: Ungenutzte Chancen für besseren Datenschutz und mehr Transparenz

Aus Anlass der Beratungen des Bundesrates zum Entwurf eines E-Government-Gesetzes des Bundes erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar:

E-Government bietet vielfältige Chancen zur datenschutzfreundlichen Gestaltung elektronischer Verwaltungsprozesse und zur Verbesserung der Transparenz staatlichen Handelns. Leider weist der Entwurf des E-Government-Gesetzes erhebliche Defizite auf.

Aus Anlass der Beratungen des Bundesrates zum Entwurf eines E-Government-Gesetzes des Bundes erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar:

E-Government bietet vielfältige Chancen zur datenschutzfreundlichen Gestaltung elektronischer Verwaltungsprozesse und zur Verbesserung der Transparenz staatlichen Handelns. Leider weist der Entwurf des E-Government-Gesetzes erhebliche Defizite auf. Das mit dem Gesetz verfolgte und von mir geteilte Ziel, angemessene rechtliche Rahmenbedingungen für das E-Government zu schaffen, wird leider in wesentlichen Punkten verfehlt, insbesondere

• fehlen Vorgaben zur verbindlichen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Übertragung besonders sensibler Daten (etwa Gesundheitsdaten) mittels De-Mail. Behörden werden nicht einmal verpflichtet, ihnen übersandte verschlüsselte Dokumente entgegenzunehmen;

• soll die Georeferenzierung, dass heißt die Zuweisung raumbezogener Informationen zu einem Datensatz, auch elektronische Register im Personenstands-, Melde-, Pass- und Personalausweiswesen umfassen, ohne dass eine entsprechende Notwendigkeit belegt werden konnte;

• wird es – anders als im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – ins Ermessen der Behörden gestellt, ob und wie sie Bürgerinnen und Bürgern Einsicht in elektronische Akten gewähren.

Auch in Sachen Open Data, dass heißt der aktiven behördlichen Bereitstellung von Informationen in elektronischer Form, ist der Entwurf unbefriedigend. Ich hätte es begrüßt, wenn das E-Government-Gesetz hierzu verbindliche Vorgaben enthalten und es nicht ins Belieben der Behörden stellen würde, welche Informationen sie im Internet zu veröffentlichen haben.

Es wäre wünschenswert, wenn im weiteren Gesetzgebungsverfahren doch noch die nötigen Änderungen erreicht werden können.


Nach Annahme des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung und zur Änderung weiterer Vorschriften durch den Deutschen Bundestag (BT-Drs. 17/11473) wird sich das Plenum des Bundesrats am 7. Juni 2013 mit dem zustimmungsbedürftigen Gesetzentwurf befassen (BR-Drs. 356/13).