Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 12. Dezember 2013

Pressemitteilung /2013

Vorratsdatenspeicherung: Eindeutiger Hinweis aus Luxemburg für die neue Bundesregierung

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar sieht sich durch die im Schlussantrag des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof festgestellte Europarechtswidrigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in seiner Einschätzung bestätigt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar sieht sich durch die im Schlussantrag des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof festgestellte Europarechtswidrigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in seiner Einschätzung bestätigt.

Peter Schaar: Das Votum des Generalanwaltes zeigt, dass die mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung einhergehenden weitreichenden Eingriffe in die Rechte sämtlicher Nutzer von Telekommunikationsdiensten gegen europarechtlich verbürgte Grundrechte verstoßen und somit nicht mehr haltbar sind. Sollte sich der Gerichtshof, wie in den meisten Fällen, in seinem Urteil der Ansicht des Generalanwalts anschließen, würde dies erneut eine herausragende richterliche Entscheidung zum Schutz der Bürgerrechte vor über das Ziel hinausschiessenden staatlichen Überwachungsmaßnahmen darstellen. Auch für die neue Bundesregierung ist der Schlussantrag ein eindeutiger Hinweis aus Luxemburg, der nicht ignoriert werden kann. Die schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung auf Basis einer offensichtlich europarechtswidrigen Richtlinie darf nunmehr nicht mehr ernsthaft in Erwägung gezogen werden.

In seinem Schlussantrag vom heutigen Tag, hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Pedro Cruz Villalón, ausgeführt, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in vollem Umfang unvereinbar mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sei, da sie unter anderem in besonderer Weise in das Recht auf Achtung des Privatlebens eingreife.

Gerichte aus verschiedenen Mitgliedstaaten hatten dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (RL 2006/24/EG) mit den Vorschriften der europäischen Grundrechtecharta vereinbar sei. Bereits in 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die deutsche Umsetzung der Richtlinie für verfassungswidrig und nichtig erklärt; eine gesetzliche Neuregelung hat seither nicht stattgefunden.