Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 6. November 2014

Pressemitteilung 12/2014

Brüsseler Veranstaltung zum Stand der europäischen Datenschutzreform

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit freut sich über den großen Erfolg der gemeinsam mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, Peter Hustinx, organisierten Veranstaltung zur EU-Datenschutzreform, die am gestrigen Abend in Brüssel stattgefunden hat.

Andrea Voßhoff: Das große Interesse an unserer Veranstaltung unterstreicht welch hohen Stellenwert die aktuelle Diskussion zur geplanten Datenschutzgrundverordnung besitzt. Gerade deshalb ist es essentiell, dass der von der italienischen Ratspräsidentschaft eingeschlagene Weg, auf eine zügige Verabschiedung der Verhandlungen hinzuwirken, konsequent weiter gegangen wird. Dabei muss aber auch darauf geachtet werden, dass auch die wichtigen Themen, die bislang noch nicht im Fokus der Diskussion standen, sorgfältig behandelt werden. Ich denke hierbei vor allem an die Fragen zur Zulässigkeit von Profilen, die in Zeiten von Big Data immer leichter und detaillierter gebildet werden können.

Als weiteres wichtiges Thema identifizierte das mit hochrangigen Vertretern von Datenschutzbehörden, Regierungen, dem Europäischen Parlament und der Kommission besetzte Podium die notwendige Einbeziehung des öffentlichen Bereiches in die künftige Datenschutzgrundverordnung. Ebenso war man sich einig, dass die Regelungen zur europäischen Datenschutzaufsicht, dem sogenannten One-Stop-Shop klar gestaltet werden müssen. Hierbei geht es um die Möglichkeit sowohl für Unternehmen als auch betroffene Bürgerinnen und Bürger, sich an ihre Datenschutzbehörde vor Ort als federführenden Ansprechpartner wenden zu können. Zudem bekräftigten alle Vertreter nachdrücklich, dazu beitragen zu wollen, das Gesetzgebungsverfahren bei gebotener Gründlichkeit zügig abzuschließen.

Anlass der Veranstaltung in der Vertretung des Landes Nordrhein Westfalen, an der rund 300 Personen teilnahmen, war der anstehende dritte Jahrestag der Präsentation des Reformpakets zum europäischen Datenschutzrecht. Mit diesem soll künftig ein hohes einheitliches Datenschutzniveau für alle EU-Mitgliedstaaten geschaffen werden.