Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, den 10. Dezember 2014

Pressemitteilung 15/2014

Sachverständige unterstützen nachdrücklich die Position der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Am 1. Dezember 2014 hatte sich der Innenausschuss des Deutschen Bundestages in einer Öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund befasst. Die geladenen Sachverständigen haben den Gesetzentwurf mit Blick auf die dabei verfolgte Zielrichtung im Grundsatz begrüßt, in einigen Punkten aber auch deutliche Kritik geübt.

Andrea Voßhoff: Die Position der Sachverständigen entspricht fast durchgängig meiner bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren geäußerten Kritik. Die erforderliche Stärkung der Durchsetzungsbefugnisse der BfDI können gegebenenfalls zeitnah in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorgenommen werden, eine ausreichende materielle und personelle Ausstattung der künftigen obersten Bundesbehörde hat aber absolute Priorität. Hier muss der Gesetzgeber noch nachbessern. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages müssen jetzt entscheiden, wie wirkungsvoll und effizient die Datenschutzaufsicht auf Bundesebene künftig arbeiten kann. Die Sachverständigen hatten ganz überwiegend eine fehlende Regelungen zur Stärkung der Durchsetzungsbefugnisse der BfDI im Bereich der Kontrolle der Telekomunikations- und Postdienstleister, die Beschränkungen des Gesetzentwurfs zur Zeugenaussage der BfDI sowie den bislang vorgesehene Ansatz zur Personal und Sachausstattung der BfDI kritisch betrachtet.