Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 30. Januar 2015

Pressemitteilung 02/2015

Pläne für ein europäisches PNR – System: Zweifel bestehen weiter!

Nach den Attentaten von Paris mehren sich die Forderungen, auch in Europa sollten die Polizeibehörden die Fluggastdaten (sogenannte Passenger Name Record (PNR)-Daten) von allen Reisenden für alle Flüge erheben und über Jahre speichern.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, dazu: Meine Zweifel an der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit einer umfassenden, anlasslosen Speicherung der Fluggastdaten aller Passagiere bestehen fort. Ich sehe sie durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom April 2014 zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten bestärkt. Es ist an den Regierungen und der Europäischen Kommission darzulegen, wie und warum die mehrjährige anlasslose Speicherung ein geeignetes, erforderliches und verhältnismäßiges Mittel ist, das den strengen Anforderungen des EuGH gerecht wird.

Die Europäische Kommission hatte 2011 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines europäischen PNR-Systems vorgelegt. Das Europäische Parlament lehnt diesen Vorschlag bislang ab und hat außerdem das PNR–Abkommen mit Kanada dem Europäischen Gerichtshof zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. PNR-Daten werden von den Fluggesellschaften für eigene Zwecke erhoben. Sie können Kreditkarteninformationen, Essenswünsche, Telefonnummern und vieles mehr umfassen.
Die Schaffung eines europäischen PNR-Systems wird in der kommenden Woche auch Thema bei der Sitzung der Artikel 29-Gruppe sein, in der alle Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vereint sind.