Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 21. April 2015

Pressemitteilung 14/2015

BfDI veröffentlicht Mindestanforderungen zur Stellung der behördlichen Datenschutzbeauftragten in der Bundesverwaltung

Mit den heute veröffentlichten Mindestanforderungen gibt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erstmals einheitliche Standards für die Stellung der behördlichen Datenschutzbeauftragten in der Bundesverwaltung vor. Diese sollen die Funktionsträger in ihrem Amt stärken und in der Praxis aufgetretenen Problemen begegnen.

Hierzu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff: Effektiver Datenschutz erfordert nicht nur unabhängige und starke Datenschutzbehörden, sondern auch handlungsfähige behördliche Datenschutzbeauftragte. Ihnen kommt als behördeninternen Ansprechpartnern für alle Fragen zum Datenschutz eine herausragende Bedeutung zu. Ihre Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit, die Unterstützungspflicht durch die Dienststelle und ihr Schutz vor Benachteiligungen sind mir ein wichtiges Anliegen.

Durch die Mindestanforderungen reagiert die Bundesbeauftragte auf die höchst unterschiedliche Ausgestaltung der organisatorischen Stellung und der Arbeitsbedingungen behördlicher Datenschutzbeauftragter in der Bundesverwaltung. Sie konkretisieren die geltenden gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, um eine einheitliche Umsetzung der Anforderungen an die Organisation und Aufgabenbeschreibung der behördlichen Datenschutzbeauftragten in der Bundesverwaltung zu gewährleisten.

Andrea Voßhoff: Die Mindestanforderungen schaffen die Grundlage für eine einheitliche Anwendung der gesetzlichen Vorgaben und geben den Behörden Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung. Die Einhaltung der Anforderungen werde ich künftig verstärkt zum Gegenstand von Beratungs- und Kontrollbesuchen bei den öffentlichen Stellen des Bundes machen.