Bonn/Berlin, 17. Juni 2015
Pressemitteilung 17/2015
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit stellt den 25. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz vor
Hierzu erklärte Andrea Voßhoff: Der Berichtszeitraum des 25. Tätigkeitsberichts der BfDI (2013/2014) ist erneut von grundsätzlichen Herausforderungen für den Datenschutz geprägt.
Zum einen ist dieser Tätigkeitsbericht der erste Bericht der Post-Snowden-Ära. Edward Snowden hat mit seinen Veröffentlichungen über die Arbeitsweise der NSA nicht nur die Sicht auf ausländische Nachrichtendienste verändert. Die notwendige Aufklärung, auch zur Frage der Beteiligung inländischer Nachrichtendienste, ist immer noch nicht abgeschlossen.
Zum anderen haben die Diskussionen über die Enthüllungen Snowdens aber auch das Bewusstsein dafür geschärft, welches Missbrauchspotential in der ständig wachsenden, ganz alltäglichen Preisgabe unserer Daten liegt. Denn das Datenvolumen, das aus der Digitalisierung des Alltags entsteht, verdoppelt sich im Zweijahresrhythmus. Es wird gespeist aus Anfragen bei Suchmaschinen, Kundendaten, Quantified Self-Anwendungen wie Gesundheits-Apps, Daten aus sozialen Netzen, aus Blogs oder E-Mails, aus dem Smart-Home oder aus Kundenbindungssystemen: Die Analyse dieser großen und heterogenen Datenmengen ist unter dem Begriff Big Data
bekannt. Und im gleichen Maße, in dem Staaten und Wirtschaft die Chancen von Big Data-Anwendungen erkennen, wächst das Risiko, das informationelle Selbstbestimmungsrecht kommerziellen Interessen zu opfern.
In Zeiten zunehmend steigender globaler Datenströme und der damit verbundenen Risiken für den Datenschutz sind gesetzliche Schutzmechanismen nicht mehr allein national zu gewährleisten. Nur ein starkes europäisches Datenschutzrecht kann eine Antwort auf die Herausforderungen des Internets, von Big Data-Technologien, Cloud Computing und Profiling geben und so weltweite Wirkung entfalten. Insbesondere im letzten Jahr des Berichtszeitraums haben die Arbeiten an der europäischen Datenschutzgrundverordnung erfreulicherweise endlich an Fahrt gewonnen. Datenschutz in der digitalen Welt wird aber ohne unabhängige und durchsetzungsstarke Datenschutzbehörden nicht gelingen können.
Auf nationaler Ebene wurde hier ein längst überfälliger Schritt getan: Der Deutsche Bundestag hat Ende 2014 ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine eigenständige Oberste Bundesbehörde wird, die nur noch parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterliegt. Mit dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2016 wird so eine europarechtliche Vorgabe umgesetzt. Eine angemessene materielle und personelle Ausstattung sowie eine Stärkung meiner Durchsetzungs- und Sanktionsbefugnisse müssen jedoch folgen, um die künftige kleinste Oberste Bundesbehörde für ihre Aufgaben zu rüsten.
Der 25. Tätigkeitsbericht wird in diesem Jahr erstmals in einer neuen Struktur vorgelegt. Die einzelnen Berichte werden nicht mehr Themen zugordnet, sondern den zuständigen Bundestagsausschüssen. Damit wird nicht nur den Bedürfnissen des Gesetzgebers, dessen Unterrichtung primäres Ziel dieses Berichts ist, Rechnung getragen. Gleichermaßen wird damit auch deutlich, wie sehr datenschutzrechtliche Fragen auch im Bereich der Gesetzgebung zu einer Querschnittsaufgabe geworden sind.
Beanstandungen und Eingaben
Die 85 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner Behörde haben im Berichtszeitraum 93 Kontrollen bei den meiner Aufsicht unterfallenden Stellen durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 21 Beanstandungen ausgesprochen. 23.232 Bürgerinnen und Bürger haben sich 2013 und 2014 an die Bundesdatenschutzbeauftragte gewandt. Dabei handelte es sich um 8810 schriftliche Petitionen und 14.422 telefonische Auskunftsersuchen.