Bonn/Berlin, 16. September 2016
Pressemitteilung 14/2016
"Zehn Jahre Informationsfreiheitsgesetz" - 4. Symposium der BfDI zur Informationsfreiheit
Am 15. und 16. September 2016 hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Berlin das 4. Symposium zur Informationsfreiheit veranstaltet. Zehn Jahre Informationsfreiheitsgesetz geben Anlass zu einer Zwischenbilanz und zum Blick nach vorne. Auf dem zweitägigen Fachsymposium haben Experten aus Wissenschaft und Praxis über aktuelle Themen und Fragestellungen des Informationsfreiheitsrechts referiert.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßte die positive Entwicklung, die das Informationsfreiheitsrecht in den letzten Jahren genommen hat, wies aber gleichzeitig auf noch bestehende Verbesserungsmöglichkeiten hin. Andrea Voßhoff: Wie die weiter gestiegenen Zahlen zeigen, ist das IFG für viele Bürgerinnen und Bürger zu einem immer wichtigeren Transparenzinstrument geworden. Zehn Jahre IFG sind daher auch ein guter Zeitpunkt, die künftige Ausgestaltung des Informationsfreiheitsrechtes mit einer erweiterten Ombudsfunktion für die Bereiche des Umwelt- und des Verbraucherinformationsrechtes in den Blick zu nehmen.
Rund 140 Teilnehmern - unter ihnen Vertreter aller drei Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Rechtswissenschaft und der Medien, viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oberster und anderer großer Bundesbehörden und Kolleginnen und Kollegen aus dem Kreis der Landesbeauftragten - bot sich ein Forum zur Bestandsaufnahme und für eine lebendige, weiterführende Diskussion im Plenum und in den Pausen.
Nach der Eröffnung durch die Bundesbeauftragte erläuterten zunächst Jost Müller-Neuhof (Tagespiegel) und der erste Bundesbeauftragte für den Datenschutz Hans Peter Bull in ihren beiden Impulsreferaten ihren ganz persönlichen Blick auf das IFG. Hieran schloss sich die Podiumsdiskussion mit der Präsidentin des Berliner Verwaltungsgerichtes Erna Victoria Xalter, Professor Dr. Friedrich Schoch (Freiburg) und den beiden ersten beiden Rednern an. Themen der Vorträge waren unter anderem die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum IFG (Prof. Dr. Friedrich Schoch), der Stand der Informationsfreiheit auf EU-Ebene (Graham Smith), die Stellung der Archive zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit (Dr. Michael Hollmann) und die Entwicklung des Informationsfreiheits- und Transparenzrechtes in den Ländern Rheinland-Pfalz (Dr. Stefan Brink) und Baden-Württemberg (Dr. Alfred Debus).
Abschließend blickte Andrea Voßhoff positiv in die Zukunft: Trotz mancher Skepsis auf Behördenseite, trotz anfänglicher Widerstände und Versuche, einzelne Behörden aus dem Anwendungsbereich herauszunehmen, wird das IFG angenommen und eröffnet die Chance, durch Informationszugang die demokratische Beteiligungsrechte mit Leben zu erfüllen und zu stärken. Diese Chance sollten wir nutzen!