Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 27. Januar 2019

Pressemitteilung 03/2019

Zum 13. Europäischen Datenschutztag: Die DSGVO muss noch besser werden

Nach einem holprigen Start, viel Unsicherheit und mancherlei Falschmeldungen kommt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) langsam im Alltag von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Behörden an. Die ersten Monate mit dem neuen Datenschutzrecht zeigen aber auch, dass nicht alle datenschutzrechtlichen Probleme auf einen Schlag gelöst sind.

Die bei den deutschen Aufsichtsbehörden seit dem 25. Mai 2018 eingegangenen gut 27.000 Beschwerden und mehr als 12.000 gemeldeten Datenschutzverletzungen zeigen: Wirtschaft und Verwaltung stellen sich auf die Herausforderungen des neuen Rechts ein und die Menschen nehmen ihre Rechte selbstbewusst in Anspruch. Zugleich machen die Zahlen deutlich, dass noch viel zu tun ist. Die aktuellen Ereignisse im Zusammenhang mit der Veröffentlichung gestohlener Daten haben darauf aufmerksam gemacht, dass die Digitalisierung auf Dauer nur mit gutem Datenschutz gelingen kann. Daran müssen Wirtschaft, Verwaltung, Politik, aber auch jede und jeder Einzelne gemeinsam mitwirken. Die DSGVO bietet hierfür in Europa – aber auch darüber hinaus – gute Voraussetzungen.

Anlässlich des 13. Europäischen Datenschutztages wagt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, bereits einen Blick in die Zukunft, in der im kommenden Jahr die Evaluierung der DSGVO ansteht: Digitalisierung braucht Vertrauen und Transparenz. Die Risiken der Bildung umfassender Profile, des Scorings oder der algorithmenbasierten Entscheidungen müssen deutlich stärker in den Fokus des Datenschutzrechts gerückt werden. Diese massiv in das Leben der Menschen eingreifenden vollständig automatisierten ablaufenden Prozesse müssen für die Menschen nachvollziehbar und in höchstem Maße transparent sein. Auf der anderen Seite müssen wir die Kritik an einer wenig zielgerichteten Bürokratisierung ernst nehmen und genau hinschauen, an welchen Stellen die DSGVO entschlackt werden kann, ohne dabei den Datenschutz zu schwächen.

Der Europäische Datenschutztag wird auf Initiative des Europarats seit 2007 jährlich am 28. Januar begangen. Er erinnert an die Unterzeichnung der Konvention 108 des Europarats im Jahr 1981. Die Konvention 108 ist der wichtigste völkerrechtlich verbindliche Vertrag zum Datenschutz und wurde 2018 mit einem Änderungsprotokoll modernisiert.