Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn/Berlin, 9. März 2021

Pressemitteilung 5/2021

BfDI erhält Zuständigkeit für Umweltinformationsgesetz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, erhält die Zuständigkeit für die Beratung und die Kontrolle rund um das Umweltinformationsgesetz (UIG) des Bundes. Dazu sagte BfDI Professor Kelber: „Mit der Erweiterung meiner Aufgaben kann ich mich auch beim wichtigen Thema Umwelt für die Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Ich hoffe, dass sich künftig noch mehr Menschen für politische Entscheidungen und die Gründe dahinter interessieren. Dem Deutschen Bundestag danke ich für das Vertrauen, diese neue Aufgabe an meine Behörde zu geben.“

Graphik mit Zeitung und Lautsprecher und der Überschrift Presse 2005 bis heute
Quelle: Adobe Stock/BfDI

Mit der Beratungs- und Kontrollzuständigkeit für den Zugang zu Umweltinformationen bei den öffentlichen Stellen des Bundes wird eine langjährige Forderung des BfDI erfüllt: Ich freue mich, dass die schwer zu vermittelnde und praxisferne Trennung der Beratung bei Informationsanliegen nun endlich Geschichte ist. Wer Zugang zu Informationen bei den Behörden des Bundes erhalten will, kann sich nun in allen Fällen an mich wenden und Unterstützung bekommen. Dabei ist es egal ob es um amtliche Informationen oder Umweltinformationen geht.

Anträge von Bürgerinnen und Bürgern werden auf Grundlage des UIG bearbeitet, wenn beispielsweise Bauangelegenheiten, die Raum- oder Verkehrsplanung oder die Land- und Forstwirtschaft betroffen sind. Bürgerinnen und Bürger haben oft ein hohes Interesse an Informationen aus diesen Bereichen, weil sie die Auswirkungen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft erleben. Die Bedeutung des Umweltinformationsgesetzes als Anspruchsgrundlage für den Informationszugang ist insbesondere vor dem Hintergrund des  in den vergangenen Jahren vermehrt spürbar werdenden Klimawandels gewachsen. Bislang blieb den Antragstellenden bei einer Weigerung der angefragten Behörde, die Information zugänglich zu machen, nur der zeit- und kostenaufwändige Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten. Die neue Zuständigkeit des BfDI ergibt sich aus einer Novelle des UIG, die am 4. März in Kraft getreten ist.