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Bonn, 14. Dezember 2022

Pressemitteilung 13/2022

EDSA fordert Umsetzung des Urteils zur PNR-Richtlinie

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, das PNR-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) unverzüglich umzusetzen, um die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Der BfDI, Professor Ulrich Kelber schließt sich dieser Forderung uneingeschränkt an. Deutschland sollte das Fluggastdatengesetz gemäß dem Urteil des EuGH zügig anpassen.

in einem Kreis ist ein Flugzeugsymbol und rudherum sind Reisesymbole angeordnet
Quelle: ©chinnarach - stock.adobe.com

Dazu sagte der BfDI: „Der EuGH hat im Juni entschieden, dass die Richtlinie zu sogenannten Passenger Name Records oder PNR-Daten zwar weiter gültig ist, aber zukünftig deutlich restriktiver ausgelegt werden muss. Seit diesem richtungsweisenden Urteil hat sich jedoch nach meiner Kenntnis in Deutschland wie auch in vielen Mitgliedstaaten nichts geändert. Meine Behörde weist den Gesetzgeber schon seit Jahren darauf hin, dass hier erheblicher Nachbesserungsbedarf in der nationalen Umsetzung besteht. Deshalb hat meine Behörde sich federführend an der gemeinsamen Stellungnahme des EDSA beteiligt.“

Das deutsche Fluggastdatengesetz entspricht zurzeit nicht allen Vorgaben des EuGH. Beispielsweise werden alle Daten von Passagieren auf Flügen innerhalb der EU erfasst. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland insgesamt 73 Millionen Passagiere befördert, davon über 40 Millionen Passagiere auf den sogenannten Intra-EU-Flügen, deren pauschale Einbeziehung der EuGH für grundsätzlich unzulässig befunden hat. Außerdem werden die Fluggastdaten für eine Dauer von fünf Jahren gespeichert. Die Verarbeitungszwecke rechtfertigen diese langen Speicherfristen nicht. Die zum Schutze der Grundrechte unverzüglich zu treffenden Maßnahmen sollten zusätzlich die Verarbeitung von Fluggastdaten durch die verantwortlichen Stellen einbeziehen, wie etwa die Fluggastdaten-Zentralstelle beim Bundeskriminalamt.

Die Stellungnahme des BfDI zum Fluggastdatengesetz von 2017 hat daher nichts an ihrer Aktualität verloren.