Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Pressemitteilung 12/2023

IFK fordert zeitgemäßes Bundespressegesetz

Am 14. Juni 2023 fand die 44. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) unter Leitung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in Berlin statt. Zentrale Entschließung war die Forderung nach einem Bundespressegesetz.

es sind Zeitungen und ein Laptop abgebildet
Quelle: ©photokozyr - stock.adobe.com

Dazu sagte der BfDI Professor Ulrich Kelber: „Die Presse hat in unserer Demokratie eine unverzichtbare gesellschaftliche Kontrollfunktion. Dieser kann sie aber nur gerecht werden, wenn Journalistinnen und Journalisten auch Auskünfte erhalten. Dabei sind sie gegenüber Bundesbehörden seit zehn Jahren auf einen knappen Minimalstandard beschränkt, der ihrer Rolle nicht gerecht wird. Wir fordern deshalb ein Bundespressegesetz, das auch der modernen Medienlandschaft Rechnung trägt.“

Der Bund verfügt im Gegensatz zu den Ländern nicht über ein Pressegesetz. Der presserechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden ergibt sich stattdessen unmittelbar aus dem Recht auf Pressefreiheit aus dem Grundgesetz. Das Bundesverwaltungsgericht betonte in seinem Urteil vom 20. Februar 2013, dass es Sache des Bundesgesetzgebers sei, einen darüber hinaus gehenden Informationszugang zu regeln. Ein konkreter Gesetzentwurf für ein Bundespressegesetz steht trotz eines entsprechenden Vorhabens im Koalitionsvertrag noch aus.

Neben der Entschließung zum Bundespressegesetz informiert sich die 44. IFK unter anderem über das Projekt „Umwelt.info“. Die Bundesregierung hat sich als Ziel gesetzt, öffentlich verfügbare Umweltinformationen aus Kommunen, Ländern und Bund auf dem Portal umwelt.info einfach auffindbar zu machen.