Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Bonn, 7. November 2023

Pressemitteilung 19/2023

IFK fordert einheitlich hohes Transparenzniveau in Bund und Ländern

Heute fand die 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) unter Leitung des BfDI in Bonn statt. Zentrale Entschließung war die Forderung an die Bundes- und die Landesgesetzgeber, deutschlandweit einen einheitlichen und hohen Standard in Sachen Informationszugang zu etablieren. 

 schneckenförmige Treppenwindungen mit gläserner Brüstung
Quelle: ©BreatheFitness iStock

Dazu sagte BfDI Professor Ulrich Kelber: Noch immer gibt es in Bayern und in Niedersachsen keinen gesetzlich normierten, allgemeinen und voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen. In einigen Ländern bestehen hingegen bereits umfassende Pflichten zur proaktiven Veröffentlichung auf Transparenzportalen in modernen Transparenzgesetzen. Deshalb fordern die Informationsfreiheitsbeauftragten die Abschaffung der bestehenden „drei Klassen-Gesellschaft“.

Mit modernen Transparenzgesetzen soll das Recht auf Informationszugang deutschlandweit auf ein einheitlich hohes Niveau gebracht werden. Weitere Entschließungen gab es zu den Themen „Künstliche Intelligenz (KI) verantwortungsvoll für die Informationsbereitstellung nutzen!“ und „25 Jahre Århus-Konvention – Veröffentlichungsanspruch muss ins Gesetz!“, die einen gesetzlich geregelten Veröffentlichungsanspruch für Umweltinformationen einfordert.

Ende des Jahres wird der BfDI den Vorsitz der Konferenz an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Dr. Juliane Hundert übergeben.