Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Datenschutz und Postdienstleister

Das Postgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines jeden Menschen sind als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Sie sind damit grundgesetzlich geschützt und von allen Postdienstleistern zu gewährleisten. Hier finden Sie ausführliche Hinweise zu den Themen aus dem Flyer für kleinere und mittlere Postdienstleister.